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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Nomos GmbH für die Stromlieferung im Tarif: Dynamischer Stromtarif priFlex

Stand: Dezember 2024

Präambel

priwatt kooperiert mit der Nomos GmbH Chausseestr. 86 10115 Berlin ("Nomos") um Kunden einen dynamischen Stromtarif im Sinne des § 41a Energiewirtschaftsgesetz (im Folgenden: EnWG) anzubieten. Stromlieferant nach § 41 EnWG ist Nomos. Die Leistungserbringung und vertragliche Abwicklung erfolgt ausschließlich durch den Stromlieferanten.

  1. Anwendungsbereich, Voraussetzungen der Stromlieferung, Stromlieferung
    1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) betreffen die Belieferung von Haushaltskunden mit Strom durch Nomos, für die vertraglich vereinbarte Lieferstelle außerhalb der Grund- und Ersatzversorgung im Rahmen eines Sonderkundenvertrages. Haushaltskunde ist ein Letztverbraucher, der Strom überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt kauft („Kunde“).
    2. Der Stromliefervertrag setzt voraus, dass der Jahresstromverbrauch des Kunden unter 50.000 Kilowattstunden (kWh) pro Abrechnungsjahr liegt und keine der folgenden Messeinrichtungen verwendet werden: (i) Messeinrichtung mit registrierender Lastgangmessung, (ii) ein Doppeltarifzähler mit reduzierten Netzentgelten, (iii) ein Zähler mit einem temperaturabhängigen Lastprofil oder (iv) die Messstelle des Kunden in einer ausländischen Regelzone liegt.
    3. Gegenstand des Vertrages ist die Stromlieferung in Niederspannung. Die elektrische Energie wird am Hausanschluss der vertraglich vereinbarten Lieferstelle zur Verfügung gestellt. Die Lieferung setzt einen bestehenden Anschluss an das Netz des örtlichen Netzbetreibers voraus.
    4. Der Kunde ist für die Dauer des Vertrags verpflichtet, seinen gesamten leitungsgebundenen Strombedarf für die vertraglich vereinbarte Lieferstelle von Nomos zu beziehen. Ausgenommen ist die Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen.
  2. Vertragsschluss, Lieferantenwechselprozess
    1. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Nomos wird wie folgt geschlossen:
      1. Die Präsentation und Bewerbung der Leistungen von Nomos auf den Nomos-Websiten (www.nomos.energy, www.priwatt.checkout.energy) und/oder auf Websites des Kooperationspartners stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern ist lediglich eine Aufforderung an den Kunden, selbst ein Angebot gegenüber Nomos abzugeben (sog. invitatio ad offerendum).
      2. Der Kunde kann auf der Nomos-Website (www.priwatt.checkout.energy), auf Websites des Kooperationspartners und in Apps des Kooperationspartners durch das Anklicken des Buttons mit dem Text „Kostenpflichtig abschließen" unter Übermittlung aller wesentlichen Daten ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Stromliefervertrages abgeben. Bis zur Abgabe des Angebots kann der Kunde seine Angaben im Online-Formular jederzeit überprüfen und mit Hilfe der Zurück-Buttons ggf. korrigieren.
      3. Nomos bestätigt den Eingang des Angebots elektronisch und nimmt das Angebot des Kunden an („Eingangs- und Vertragsbestätigung"). Der Stromliefervertrag kommt mit Zugang der Eingangs- und Vertragsbestätigung beim Kunden zustande. Nomos räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, die Lieferung von Strom und sonstige Dienstleistungen mit unsicheren Zahlungsarten (SEPA-Lastschrift) zu bezahlen. Nomos behält sich deshalb vor, die Bonität des Kunden vor Vertragsbestätigung zu prüfen.
    2. Durch den Vertragsabschluss ermächtigt der Kunde Nomos, eine Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber durchzuführen und den bestehenden Vertrag für die angegebene Lieferstelle beim bisherigen Lieferanten zu kündigen. Der Kunde wird Nomos die dafür notwendigen Vertragsdaten zur Verfügung stellen. Für den Beginn der Belieferung bei einem Lieferantenwechsel ist es erforderlich, dass Nomos die Bestätigung des vorherigen Lieferanten über die Kündigung des bisherigen Strombezugsverhältnisses des Kunden erhält.
    3. Die Lieferung beginnt in der Regel spätestens drei Wochen nach Eingang der Netznutzungsanmeldung beim zuständigen Netzbetreiber, entsprechend den Regelungen zum Lieferantenwechsel, jedoch nicht vor Beendigung des bisherigen Stromliefervertrages. Der Kunde kann in seinem Auftrag auch einen Wunschtermin für den Lieferbeginn angeben. Sollte der gewünschte Termin nicht realisierbar sein, erfolgt die Lieferung zum nächstmöglichen Termin.
    4. Während des Lieferantenwechselprozesses agiert der Netzbetreiber nicht als Erfüllungsgehilfe von Nomos. Nomos übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Anmeldebestätigungen des Netzbetreibers.
  3. Stromtarif, Spotmarktpreis, Abrechnungswerte
    1. Der Kunde ist verpflichtet, den abgenommenen Strom zu bezahlen.
    2. Der Strompreis setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
      1. dem Spotmarktpreis gemäß Ziff. 3.3.,
      2. der Grundgebühr gemäß Ziff. 4.1, sowie
      3. den weiteren Preisbestandteile gemäß Ziff. 4.2.
    3. Der Spotmarktpreis (in ct/kWh) entspricht den Spotmarktpreisen der EPEX Spot SE, der Europäischen Börse für den kurzfristigen Stromhandel. Die EPEX Spot SE betreibt unter anderem den Day-Ahead-Markt in Deutschland, auf dem täglich die Preise für jede Stunde des kommenden Tages in EUR pro MWh ermittelt und veröffentlicht werden. Diese Preise können auf der Website der EPEX Spot SE unter https://www.epexspot.com/en/basicspowermarket eingesehen werden. Der so für jede einzelne Stunde des Folgetages ermittelte Preis wird an den Kunden weitergegeben. Der Spotmarktpreis wird automatisch angepasst und Nomos hat keinen Einfluss auf die Änderung der Spotmarktpreise.
    4. Hat der Kunde bei Vertragsschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt seine Zustimmung zur Bestellung eines intelligenten Messsystems (§ 2 Nr. 7 Messstellenbetriebsgesetz – „MsbG“) gegeben, ist Nomos berechtigt, beim grundzuständigen Messstellenbetreiber die vorzeitige Ausstattung der Messstelle mit einem intelligenten Messsystem zu beantragen oder diese Ausstattung anzuregen. Die anfallenden Kosten werden von Nomos gemäß Ziff. 4.2. an den Kunden weitergegeben. Diese Kosten richten sich nach der jeweils aktuellen Fassung des MsbG und dem Preisblatt des zuständigen Messstellenbetreibers. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Kosten werden dem Kunden in der Vertragsbestätigung mitgeteilt. Sollte der Kunde nach Vertragsschluss ein intelligentes Messsystem bestellen, wird ihm eine entsprechende Änderungsbestätigung zugesandt.
    5. Verfügt der Kunde über ein intelligentes Messsystem gemäß § 2 Nr. 7 MsbG, das eine stundenscharfe Übermittlung der Verbräuche des Kunden ermöglicht (auch “iMSys”), so erfolgt eine stundenscharfe Zuordnung anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs in der betreffenden Stunde. Dies gilt nicht, wenn der Messstellenbetreiber Nomos die stündlichen Messwerte nicht in ausreichender Form und/oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt.
    6. Erfolgt die Messung des Stromverbrauchs des Kunden mit einer konventionellen Messeinrichtung oder einer modernen Messeinrichtung gemäß § 2 Nr. 15 MsbG ohne Übermittlung von Stundenwerten oder ist eine stundenscharfe Messung des Stromverbrauchs des Kunden aus anderen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, so werden die gemäß Ziff. 3.3. ermittelten stündlichen Spotmarktpreise dem Energieverbrauch anhand des für den Kunden geltenden Standardlastprofils zugeordnet. Sollte während der Vertragslaufzeit eine dauerhafte Umstellung von der stundenscharfen Abrechnung auf eine Abrechnung auf Basis des geltenden Standardlastprofils aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen notwendig werden, kann Nomos eine entsprechende Umstellung auf Abrechnung anhand des geltenden Standardlastprofils vornehmen. Für die Mitteilung durch Nomos und das Kündigungsrecht des Kunden gelten Ziff. 4.5. Sätze 2 bis 5 entsprechend.
    7. Solange eine stundenscharfe Erfassung des Energieverbrauchs nicht möglich ist, können die Einsparpotenziale aus der Abrechnung von Spotmarktpreisen gemäß Ziff. 3.3. nicht oder nur teilweise ausgeschöpft werden.
  4. Änderungen der weiteren Preisbestandteile
    1. Zusätzlich zu den in Ziffer 3.3. genannten Spotmarktpreisen hat der Kunde die Grundgebühr in der im Bestellvorgang gemäß Ziff. 2.1. genannten Höhe zu zahlen.
    2. Darüber hinaus hat der Kunde die weiteren Preisbestandteile in der im Bestellvorgang gemäß Ziff. 2.1. genannten Höhe zu zahlen. Die weiteren Preisbestandteile setzen sich neben etwaigen zusätzlichen Beschaffungskosten von Nomos (z.B. für Herkunftsnachweise) aus den Netznutzungnebensentgelten, dem Entgelt für den Messstellenbetrieb einschließlich etwaiger bestellter Zusatzleistungen (sofern diese nicht Bestandteil eines separaten Vertrages zwischen dem Kunden und einem Messstellenbetreiber sind), der Umsatzsteuer, der Stromsteuer, der Konzessionsabgabe, den Umlagen gemäß §§ 12, 2 Nr. 17 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG - KWKG-Umlage und Offshore-Umlage), einem etwaigen Aufpreis auf den Spotmarktpreis, sowie der Umlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) jeweils in der aktuell geltenden Höhe für die vertraglich vereinbarte Lieferstelle zusammen.
    3. Kommt es zu einer Änderung der weiteren Preisbestandteile gemäß Ziff. 4.2., so wird der Strompreis gegenüber dem Kunden entsprechend angepasst. Änderungen der weiteren Preisbestandteile durch Nomos erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Die Preisänderung unterliegt der Billigkeitskontrolle gemäß § 315 Abs. 3 BGB. Dem Kunden steht das Recht zu, die Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen zu lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch Nomos sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Ermittlung der weiteren Preisbestandteile maßgeblich sind. Bei einer Steigerung der weiteren Preisbestandteile ist Nomos berechtigt, den Strompreis zu erhöhen und die Kostensteigerung entsprechend weiterzugeben. Bei einer Senkung der weiteren Preisbestandteile ist Nomos verpflichtet, den Strompreis zu senken und die Kostensenkung entsprechend weiterzugeben. Wirken sich die Änderungen sowohl kostensenkend als auch kostenerhöhend aus, so wird Nomos eine Verrechnung vornehmen, sodass je nach Anteil der kostensenkenden und kostensteigernden Preisbestandteile eine Strompreiserhöhung oder -senkung oder ggf. auch ein gleichbleibender Strompreis die Folge sein kann.
    4. Nomos hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass sowohl Erhöhungen als auch Senkungen der weiteren Preisbestandteile nach denselben sachlichen und zeitlichen Maßstäben berücksichtigt werden. Insbesondere ist Nomos verpflichtet, bei Kostensenkungen keinen längeren Zeitraum zwischen der Überprüfung der Kostenentwicklung und der Durchführung einer Preisänderung anzusetzen als bei Kostensteigerungen.
    5. Nomos wird den Kunden spätestens einen Monat vor Wirksamwerden über die beabsichtigte Änderung der weiteren Preisbestandteile informieren. Im Falle einer Änderung kann der Kunde den Vertrag fristlos zu dem Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Nomos wird den Kunden auf die Kündigungsmöglichkeit in dem Informationsschreiben über die Preisänderung gesondert hinweisen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung gemäß Ziff. 7.2. bleibt unberührt.
    6. Ziff. 4.3. bis 4.5. finden ebenfalls Anwendung, falls künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung), den Messstellenbetrieb oder den Verbrauch von Strom betreffende Mehrbelastungen oder Entlastungen wirksam werden.
    7. Abweichend von den Ziff. 4.3. bis 4.5. werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß dem Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ohne Ankündigung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben.
  5. Abrechnung
    1. Der Stromverbrauch wird monatlich von Nomos abgerechnet. Verfügt der Kunde über kein iMSys oder ist eine stundenscharfe Abrechnung aus den in Ziff. 3.5. oder 3.6. genannten Gründen dauerhaft nicht möglich, erfolgt die Abrechnung der stundenscharf ermittelten Preise bis zur ersten Messwerterhebung auf Grundlage des anhand der Vorjahreswerte errechneten Verbrauchs in Verbindung mit dem geltenden Standardlastprofil. Sofern keine Vorjahreswerte verfügbar sind, wird der Verbrauch anhand des Verbrauchsverhaltens einer für den Kunden typischen Kundengruppe errechnet. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies bei der Bemessung angemessen zu berücksichtigen. Zudem erfolgt bei Kunden ohne iMSys oder bei Kunden, bei denen gemäß Ziff. 3.5. oder 3.6. eine stundenscharfe Abrechnung dauerhaft nicht möglich ist, eine Korrekturabrechnung anhand des vom Messstellenbetreiber mindestens einmal pro Jahr übermittelten Messwertes. Zusätzlich kann der Kunde seine Verbrauchsdaten über das Nomos Kundenportal an Nomos melden. Soweit diese Daten von Messstellenbetreiber plausibilisiert und bestätigt werden, gehen Sie in die Abrechnung ein.
    2. Die Abrechnung erfolgt elektronisch. Auf Wunsch des Kunden wird einmal jährlich eine kostenlose Übermittlung der Abrechnungen und Abrechnungsinformationen in Papierform bereitgestellt. Falls keine Fernübermittlung von Verbrauchsdaten stattfindet, erhält der Kunde Abrechnungsdaten alle zwölf Monate. Bei Fernübermittlung der Verbrauchsdaten erhält der Kunde die Verbrauchsinformationen monatlich.
    3. Die endgültige Abrechnung erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Zählerstände der Lieferstelle zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Ergibt sich aus der Abrechnung ein Guthaben für den Kunden, wird dieses von Nomos mit dem nächsten Zeitraum verrechnet.
    4. Etwaiges Guthaben aus einer Korrekturabrechnung wird nach Beendigung des Stromliefervertrags unverzüglich erstattet. Die Rechnungstellung erfolgt spätestens drei Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums bzw. nach Beendigung des Lieferverhältnisses. Ausstehendes Guthaben wird innerhalb von zwei Wochen ausgezahlt.
    5. Die Zahlung von Rechnungen erfolgt per SEPA-Lastschriftverfahren. Der Kunde erteilt Nomos ein entsprechendes Lastschriftmandat. Nomos wird den Kunden spätestens einen Tag vor Durchführung über die Höhe des Lastschriftbetrags informieren. Der Kunde sorgt dafür, dass sein Konto die zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag erforderliche Deckung aufweist. Die Nomos durch eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift entstehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.
  6. Haftung, Gewährleistung
    1. Bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung ist Nomos von der Leistungspflicht befreit, sofern diese auf eine Störung des Netzbetriebs, einschließlich des Netzanschlusses, oder auf eine Störung des Messstellenbetriebs zurückzuführen sind. Dies gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen von Nomos beruht oder die Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten von Nomos zu vertreten sind. Nomos ist verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber oder den Messstellenbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als diese ihm bekannt sind oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.
    2. Bei einer Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung infolge einer Störung des Netzanschlusses können dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften Ansprüche gegen den Netzbetreiber zustehen, an dessen Netz die Lieferstelle des Kunden angeschlossen ist. Nomos stellt auf Wunsch den Kontakt zum Netzbetreiber her, ist jedoch nicht verpflichtet, den Kunden bei der Durchsetzung dieser Ansprüche weiter zu unterstützen.
    3. Darüber hinaus ist die Haftung von Nomos – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen, wenn der Schaden lediglich auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von nicht wesentlichen Pflichten durch Nomos beruht. Nicht wesentliche Pflichten sind solche, auf deren Einhaltung durch Nomos der Kunde nicht vertrauen kann. Ferner ist die Haftung von Nomos und ihrer Erfüllungsgehilfen im Falle der leichten Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie, für arglistig verschwiegene Mängel sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
    4. Es gilt im Übrigen das gesetzliche Gewährleistungsrecht.
  7. Vertragslaufzeit und Kündigung
    1. Für den Vertrag gilt keine Mindestlaufzeit. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
    2. Der Stromliefervertrag kann in Textform beidseitig mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Jede Kündigung des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird innerhalb einer Woche nach Zugang unter Angabe des Vertragsendes in Textform bestätigt.
    3. Im Falle eines Umzugs kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen entweder zum Auszug oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt kündigen, es sei denn, Nomos bietet dem Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Liefervertrages an dem neuen Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen an und die Belieferung ist an der neuen Entnahmestelle möglich. Der Kunde wird Nomos den Umzug mit einer Frist von einem Monat vor dem Umzug unter Angabe der neuen Anschrift sowie des konkreten Auszugs- und Einzugsdatums in Textform anzeigen. Sollte Nomos die Belieferung an der neuen Lieferstelle nicht möglich sein, wird er den Kunden hierüber in Textform informieren.
    4. Der Vertrag kann von jeder Vertragspartei aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist in Textform gekündigt werden. Nomos ist zur fristlosen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde wiederholt Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung oder einer Zahlungsverpflichtung trotz wiederholter Mahnung nicht nachkommt und wenn die fristlose Kündigung mindestens zwei Wochen vorher angedroht wurde. Dies gilt nicht, sofern die Folgen der fristlosen Kündigung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde zur Überzeugung von Nomos darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
    5. Nomos darf keine gesonderten Gebühren für den Fall einer Kündigung des Vertrages, insbesondere wegen eines Lieferantenwechsel, verlangen.
  8. Datenschutz
    1. Nomos verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß den gesetzlichen Vorschriften sowie der Datenschutzerklärung, die unter www.nomos.energy/privacy-policy abrufbar ist.

  9. Änderung der AGB
    1. Nomos ist berechtigt, diese AGB zu ändern, wenn nach Vertragsschluss unvorhersehbare Veränderungen eintreten, die nicht von Nomos veranlasst wurden und auf deren Eintritt Nomos keinen Einfluss hat, sofern diese Veränderungen die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung in erheblichem Maße stören. Solche Veränderungen können insbesondere durch neue oder geänderte gesetzliche Regelungen, neue Rechtsprechung oder neue oder geänderte Entscheidungen der Bundesnetzagentur oder anderer Behörden verursacht werden. Nomos wird die AGB nur ändern, wenn und soweit dies notwendig ist, um die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung wiederherzustellen oder um Regelungslücken zu schließen, die erhebliche Schwierigkeiten bei der Vertragsdurchführung verursachen und nicht durch geltende gesetzliche Vorschriften geschlossen werden. Die jeweiligen Änderungen wird Nomos dem Kunden mindestens einen Monat vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitteilen. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Änderungen in Textform bis zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens zu widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Widerspricht der Kunde nicht oder nicht fristgerecht, gelten die Änderungen als genehmigt. Der Kunde kann den Vertrag auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderungen in Textform kündigen. Auf die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs und auf das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages wird Nomos den Kunden bei Bekanntgabe der Änderungen gesondert hinweisen. Änderungen des Strompreises erfolgen ausschließlich gemäß Ziff. 4.
  10. Gesetzliche Informationspflichten
    1. Fragen zu Vertrag, Rechnung oder Stromlieferung oder Beschwerden, die insbesondere den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen von Nomos betreffen, kann der Kunde über das Nomos-Kundenportal, die Nomos-Website (https://www.nomos.energy) oder per E-Mail (info@nomos.energy) oder Post (Nomos GmbH, Chausseestr. 86, 10115 Berlin) an Nomos richten. Nomos ist verpflichtet, eine Beschwerde innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang zu beantworten.
    2. Zur Beilegung von Streitigkeiten kann der Kunde ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030 2757240-0, Telefax: 030 2757240-69, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, beantragen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn Nomos der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang abgeholfen hat. Nomos ist zur Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren verpflichtet. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.
    3. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit (abrufbar unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/). Zur Teilnahme an diesem Streitbeilegungsverfahren ist Nomos nicht verpflichtet und nicht bereit.
    4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten stellt der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur bereit, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030 22480- 500, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
    5. Informationen zur Energieeffizienz: Wenn Sie Ihren Verbrauch senken möchten, erhalten Sie Informationen hierzu bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (www.bfee-online.de/bfee/). Dort finden Sie eine Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen, -audits und -effizienzmaßnahmen sowie Berichte zur Energieeffizienz. Informationen zur Energieeffizienz bekommen Sie auch bei der Deutschen Energieagentur (www.dena.de) und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (www.vzbv.de).
  11. Gesetzliches Widerrufsrecht
    1. Wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, hat er gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht. Dieses Widerrufsrecht gilt sowohl für den Stromliefervertrag als auch für die Änderungsvereinbarung, sofern die nachfolgend genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Folgen des Widerrufs beschränken sich auf den Stromliefervertrag bzw. die Änderungsvereinbarung, für die der Kunde das Widerrufsrecht ausübt.
    2. Für das Widerrufsrecht gelten die Bestimmungen, die in der nachfolgenden Widerrufsbelehrung im Einzelnen dargelegt sind.

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Nomos GmbH, Chausseestr. 86, 10115 Berlin, E-Mail: info@nomos.energy durch eine eindeutige Erklärung (z.B. durch einen Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrag unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.

An die

Nomos GmbH
Chausseestraße 86
10115 Berlin
E-Mail: info@nomos.energy


Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Stromliefervertrag.

Bestellt am (*)/erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.